Überblick über die Situation vor 1861
Ein Bericht aus dem Jahr 1803 lässt darauf schließen, dass die Juden Steinsfurts längere Zeit über keinen Versammlungsort zur Abhaltung des Gottesdienstes verfügten. Erwähnt sind in diesem Bericht vier ortsansässige jüdische Familien, "…welche nach Rohrbach in die Schule (=Synagoge) gehen, weil hier keine Synagoge ist".
Vermutlich war die jüdische Gemeinde Steinsfurts lange Zeit zu klein, um einen geregelten Gottesdienst abhalten zu können, weil dafür laut jüdischem Religionsgesetz die Anwesenheit von mindestens zehn Männern erforderlich ist.
1823 heißt es, dass die jüdische Gemeinde in Steinsfurt ein unterirdisches Badehaus hat, was mit den damaligen Hygienevorstellungen nicht mehr vereinbar war.